Beim Verkauf einer Wohnung, eines Hauses, von Teileigentum oder eines Grundstücks müssen unterschiedliche Unterlagen zusammengetragen werden. Ohne diese Unterlagen wird der Notar keinen Kaufvertrag beurkunden. In der Regel sind einige dieser Dokumente und Unterlagen bereits in Ihrem Besitz. Doch gerade bei geerbten Immobilien oder wenn Sie selbst seit mehreren Jahrzehnten im Eigentum wohnen, gehen manche Papiere verloren und müssen daher neu beschafft werden.
Ahrimo Immobilien übernimmt gerne die Organisation aller wichtigen Dokumente und Unterlagen für Sie, sollten Ihnen einige Unterlagen für den Verkauf fehlen. In der Regel geht es natürlich schneller und unkomplizierter, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer diese Unterlagen selbst beantragt. Ihr zuständiges Katasteramt finden Sie auf katasteramt.org, auch eine Online-Beantragung der Unterlagen ist hier möglich.
Das Katasteramt für den Kreis Ahrweiler finden Sie z. B. hier:
Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 02651/9582-0
Verkauf eines Hauses:
Verkauf einer Wohnung:
Verkauf von Teileigentum:
Verkauf eines Grundstücks:
In manchen Fällen auch:
Unterlagen | Zuständige Stellen/Behörden |
Flurkarte | Katasteramt (z. B. für den Kreis Ahrweiler in der Kreisverwaltung AW) |
Grundbuchauszug | Grundbuchamt (z. B. für den Kreis Ahrweiler im Amtsgericht AW) |
Teilungserklärung | Grundbuchamt |
Grundriss(e) | Architekt, Raumplaner oder ggf. Bauträger |
Baubeschreibung | Bauamt oder Bauträger |
Energieausweis | Zertifizierte Energieberater, Architekten, Handwerker, etc. |
Altlastenauskunft | Altlastenkataster (meist durch das Katasteramt) |
Baulastenverzeichnis | Bauaufsichtsbehörde (bei Stadt, Gemeinde o. Kreisverwaltung) |
* Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen der nötigen Unterlagen oder Stellen/Behörden sind zwischenzeitlich möglich.