Der Energieausweis ist spätestens seit dem 01. Mai 2014 grundsätzlich für Wohnhäuser und Wohnungen, welche verkauft oder vermietet werden sollen, verpflichtend. Dabei wird zwischen verschiedenen Energieausweisen unterschieden. Für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude (keine Wohnungen) mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig.
Ein Immobilienangebot in Form von Verkauf oder Vermietung ohne gesetzlich anerkannten Energieausweis ist strafbar und kann mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahndet werden!
Mit Ahrimo Immobilien gibt's keinen Stress! Wir beraten Sie gerne, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie notwendig ist und organisieren ihn selbstverständlich für Ihre Immobilie, damit alles den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und Sie auf der sicheren Seite stehen.